Staplerschulung

Wissenswertes:

Die Staplerfahrer:innen-Ausbildung gemäß „DGUV Grundsatz 308-001 – Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ gliedert sich im Wesentlichen in 3 Stufen:

  • allgemeine Ausbildung
  • Zusatzausbildung
  • betriebliche Ausbildung

Allgemeine Ausbildung

  • Die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) beinhaltet einen theoretischen Teil, einen praktischen Teil und eine Abschlussprüfung.


  • Im theoretischen Teil lernen die Teilnehmer Sicherheitsbestimmungen (z. B. Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen) und die Technik der Flurförderzeuge (z. B. Standsicherheit, Antriebsarten) kennen.


  • Im praktischen Teil lernen die Teilnehmer durch vorgegebene Übungen den sicheren Umgang mit dem Flurförderzeug.


  • In einer Abschlussprüfung weisen die Teilnehmer ihre theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten nach. Der erfolgreiche Abschluss wird bescheinigt.


Zusatzausbildung
  • In der Regel erfolgt die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) auf Frontgabelstaplern. Daher müssen Fahrer:innen, sofern sie im Betrieb andere Flurförderzeuge fahren, an einer zusätzlichen Ausbildungsmaßnahme (Stufe 2) teilnehmen. Dies gilt z. B. bei Schubmastern, Regalflurförderzeugen, Quergabelstaplern, Teleskopstaplern.



  • Die Zusatzausbildung wird analog zur allgemeinen Ausbildung (Stufe 1) durchgeführt. Der erfolgreiche Abschluss wird bescheinigt.

Betriebliche Ausbildung

  • Die betriebliche Ausbildung (Stufe 3) bezieht sich auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes. Daher kann sie nur im Betrieb selbst durchgeführt werden. Hierbei ist zwischen einer geräte- und einer verhaltensbezogenen Ausbildung zu unterscheiden. Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung ist zu dokumentieren.


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Dauer der Ausbildung
  • Die Ausbildung in der Stufe 1 „Allgemeine Ausbildung“ sollte sich über 3 bis 5 Tage bzw. 20 bis 32 Lehreinheiten (LE) erstrecken.


  • Davon umfasst der theoretische Teil mindestens 10 Lehreinheiten. Eine Lehreinheit beträgt 45 Minuten.

  • Die Ausbildungsdauer der Stufe 2 „Zusatzausbildung“ und Stufe 3 „Betriebliche Ausbildung“ richtet sich nach Gerätebauart und Einsatzgebiet.


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